Fachanwältin für Arbeitsrecht · Potsdam

Arbeitsrecht in Potsdam –
Ihr Recht in guten Händen

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht in Potsdam berate und vertrete ich Sie lösungsorientiert bei Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit Blick auf angrenzende Gebiete wie das Beamten- und Sozialrecht.

seit 2003 zugelassene Rechtsanwältin
seit 2007 Fachanwältin für Arbeitsrecht
seit 2025 zugelassene Berufsbetreuerin
Rechtsanwältin Annett Hein, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Annett Hein
Willkommen

Willkommen bei der Anwaltskanzlei Hein


Ich freue mich über Ihr Interesse und möchte mich Ihnen vorstellen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht arbeite ich lösungsorientiert und immer mit Blick auf weitere, dem Arbeitsrecht verbundene Rechtsgebiete wie das Sozial- und Verwaltungsrecht sowie das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Bei der Einschätzung der Rechtslage sind nicht nur die gesetzlichen Regelungen zu beachten, sondern auch die Bestimmungen in Arbeitsverträgen, einzelnen Dienstanweisungen, den geltenden Tarifverträgen und die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes. Nicht selten verstoßen sogar bundesdeutsche Regelungen gegen das Diskriminierungsgesetz oder gegen EU-Richtlinien und dürfen nicht angewandt werden.

Als Fachanwältin bilde ich mich jährlich gemäß § 15 FAO fort und weise die Teilnahme gegenüber der Rechtsanwaltskammer nach. So ist die Qualität der Beratung durch einen Fachanwalt gewährleistet.

Seit 2025 bin ich außerdem als zugelassene Berufsbetreuerin tätig und unterstütze Menschen, die rechtliche Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten benötigen.

Rechtsgebiete – Arbeitsrecht & mehr


Mein Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht und im öffentlichen Dienstrecht in Potsdam und Berlin – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ebenso wie für Arbeitgeber.

Arbeitsrecht

Wichtige Normen des Arbeitsverhältnisses verteilen sich auf viele Gesetze. Ich schaffe Klarheit – für beide Seiten. Beratung u. a. zu:

  • Kündigungsfristen (BGB) & Kündigungsschutz (KSchG)
  • Arbeitszeiten (ArbZG) & Urlaubsanspruch (BUrlG)
  • Zeugnis & Lohnabrechnung (GewO)
  • Befristungen (TzBfG)
  • Abfindungen (KSchG, EStG)
  • Diskriminierung (AGG)
  • Krankengeld (EFZG, SGB V) & Rechte behinderter Menschen (SGB IX)

Beamtenrecht & öffentliches Dienstrecht

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung vor den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht, insbesondere bei:

  • Ernennung & Beförderung
  • Besoldung
  • Abordnung, Umsetzung & Versetzung
  • Kündigung im öffentlichen Dienst
  • Abmahnungen
  • Eingruppierungsstreitigkeiten

Beratung für Arbeitgeber

Ich unterstütze Arbeitgeber umfassend bei der Gestaltung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Regelungen:

  • Ausarbeitung & Aushandlung von Dienstanweisungen und Dienstvereinbarungen
  • Vertretung in Kündigungsstreitigkeiten
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

Sie haben Beratungsbedarf oder wünschen eine Vertretung? Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.

Berufsbetreuung

Seit 2025 bin ich bundesweit als zugelassene Berufsbetreuerin tätig und unterstütze Menschen, die rechtliche Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer persönlichen Angelegenheiten benötigen:

  • Vertretung in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten
  • Unterstützung bei Vermögenssorge und Gesundheitsangelegenheiten
  • Begleitung bei Entscheidungen zu Wohn- und Aufenthaltsbestimmung

Beratung & Kosten


Transparenz von Anfang an: Hier erfahren Sie, wie die anwaltliche Vergütung geregelt ist und welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bestehen.

Kosten & Vergütung

Die Abrechnung der anwaltlichen Beratung und Vertretung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aufgrund einer gesonderten Honorarvereinbarung mit Festlegungen zum Streitwert und/oder Stundensatz.

Beratungshilfe

Beratungshilfe erhalten alle, die bedürftig im Sinne des BerHG sind. Mit einem Berechtigungsschein vom Amtsgericht kann ich Sie im dort ersichtlichen Umfang beraten und vertreten. Der Antrag ist beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einzureichen; persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sind glaubhaft zu machen. Sie besteht nicht, wenn andere Kostenträger – etwa eine Rechtsschutzversicherung – zur Verfügung stehen.

Prozesskostenhilfe (PKH)

Die Prozessfinanzierung über Prozesskostenhilfe ist in den §§ 114 ff. ZPO geregelt. Im PKH-Verfahren wird ohne Kostenrisiko gegenüber dem Gegner die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder -verteidigung geprüft. Nach Abschluss des Prüfverfahrens entscheiden Sie, ob Sie ein Kostenrisiko eingehen möchten. Für den Antrag ist ein amtlicher Vordruck zu Einkommen und Vermögen zu verwenden.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht


Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kündigung, Abfindung, Urlaub und mehr. Für Ihren konkreten Fall berate ich Sie gern persönlich.

Wie lange habe ich nach einer Kündigung Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung haben Sie in der Regel nur drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist zwingend – lassen Sie eine Kündigung daher möglichst umgehend anwaltlich prüfen.

Wie lang ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach § 622 BGB und hängen von der Betriebszugehörigkeit ab: Während der Probezeit (max. sechs Monate) beträgt die Frist zwei Wochen, danach gilt die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen für den Arbeitgeber gestaffelt auf bis zu sieben Monate (ab 20 Dienstjahren), während für den Arbeitnehmer weiterhin die Grundfrist von vier Wochen gilt, sofern der Arbeitsvertrag nichts Günstigeres vorsieht.

Habe ich bei einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung?

Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines Aufhebungsvertrags ausgehandelt. Ob und in welcher Höhe eine Abfindung realistisch ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa von der Wirksamkeit der Kündigung und Ihrer Verhandlungsposition.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nicht vorschnell. Er kann Nachteile beim Arbeitslosengeld (Sperrzeit) und beim Kündigungsschutz haben. Lassen Sie den Vertrag vor der Unterschrift anwaltlich prüfen, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Arbeitnehmer in Deutschland haben nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bei einer 5-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Werktage (bei 6-Tage-Woche: 24 Werktage) bezahlten Erholungsurlaub pro Jahr. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen darüber hinaus 25 bis 30 Tage vor. Nicht genommener Urlaub kann grundsätzlich nur bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden – ansonsten verfällt er mit dem 31. Dezember des laufenden Jahres.

Was muss ich tun, wenn ich krank bin – und wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung?

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit informieren und ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen – der Arbeitgeber kann diese jedoch auch früher verlangen. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) besteht für bis zu sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des vollen Gehalts, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestand. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von ca. 70 % des Bruttolohns.

Wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und was muss drin stehen?

Jeder Arbeitnehmer hat nach § 109 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis enthält Art und Dauer der Tätigkeit; das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Führung. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf keine versteckten negativen Codierungen enthalten. Bei unberechtigter Verzögerung oder unzutreffenden Formulierungen kann der Arbeitnehmer Klage auf Ausstellung bzw. Berichtigung erheben.

Muss ich Überstunden machen – und werden sie bezahlt?

Eine Pflicht zur Ableistung von Überstunden besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart ist oder ein dringender betrieblicher Notfall vorliegt. Geleistete Überstunden müssen grundsätzlich vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden; eine pauschale Abgeltungsklausel ist nur wirksam, wenn die Anzahl klar begrenzt ist. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) acht Stunden täglich, die auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann.

Was kostet eine arbeitsrechtliche Beratung?

Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach individueller Honorarvereinbarung. Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht. Sprechen Sie mich gern auf eine transparente Einschätzung der Kosten an.

Wichtig zu wissen: Im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor dem Arbeitsgericht besteht gem. § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistandes. Bis zum Abschluss der 1. Instanz trägt jede Prozesspartei ihre eigenen Kosten selbst.

Korrespondenz- & Verkehrsanwalt


Die Anwaltskanzlei Hein nimmt für auswärtige Kollegen Gerichtstermine als Korrespondenz- oder Verkehrsanwalt an sämtlichen Zivil-, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten in Berlin und Brandenburg war.

Kontakt & Bürozeiten


Vereinbaren Sie unverbindlich einen Beratungstermin – gerne auch außerhalb der Bürozeiten.

So erreichen Sie mich

Anschrift Tulpenweg 3
14476 Potsdam
Telefax 033208 – 42 98 65
Termin per E-Mail anfragen

Bürozeiten

Mo 09:00–12:00 & 13:00–16:30 Uhr
Di 09:00–12:00 & 13:00–17:30 Uhr
Mi 09:00–12:00 & 13:00–16:30 Uhr
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Fr 09:00–12:00 & 12:30–14:30 Uhr

Termine werden selbstverständlich auch außerhalb der Bürozeiten vergeben.